AGB’s

Kundeninformation über die Rudolf & Christoph Otter – Gesellschaft für Strategische Finanzplanung und die Vermittlung von Kapitalanlagen mbH (Rudolf & Christoph Otter GmbH) sowie über deren Auftragsausführung beim Kauf oder Verkauf von Investmentfondsanteilen – Stand: 31. August 2009

1. Allgemeine Informationen

Die Rudolf & Christoph Otter GmbH ist eine im Handelsregister München HRB 129 608 eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung und folgender Firmenadresse Auf der Eierwiese 1 in 82031 Grünwald

Ebenso hat die Rudolf & Christoph Otter GmbH ihr Gewerbe ordnungsgemäß in Grünwald angemeldet und verfügt über die Erlaubnis nach §34c Gewerbeordnung zur Vermittlung von in Deutschland zugelassenen Investmentfondsanteilen.

Für Fragen und Anliegen ist der Geschäftsführer Christoph Otter zuständig. Dieser kennt die jeweiligen Vermittlungen am besten und kann in aller Regel sofort Auskunft erteilen. Darüber hinaus kann auch mit unseren angestellten Damen – Frau Stadtherr und Frau Welschof – Kontakt aufgenommen werden, schriftlich an die oben genannte Adresse oder telefonisch unter der Nummer: 0049-(0)89/6417410, per E-Mail an die Adresse info@otter-finanzen.de oder per Fax unter der Nummer: 0049-(0)89-6417409. E-Mails oder Faxe, die außerhalb der Bürozeiten eingehen, können frühestens am nächsten Werktag bearbeitet werden.

Die Kommunikation mit unserem Unternehmen kann ausschließlich in deutscher Sprache erfolgen. Die aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften auszuhändigenden Unterlagen können ebenfalls nur in deutscher Sprache übermittelt werden.

Beschwerden über die Rudolf & Christoph Otter GmbH, deren Mitarbeiter oder Dienstleistungen, können schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail übermittelt werden. Die Rudolf & Christoph Otter GmbH ist bemüht, jegliche Beschwerden möglichst zeitnah zu bearbeiten.

2. Dienstleistungen der Rudolf & Christoph Otter GmbH

Im Bereich der Anlageberatung und Anlagevermittlung bietet die Rudolf & Christoph Otter GmbH folgende Dienstleistungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten an:

a) Annahme und Übermittlung von Aufträgen von in- und ausländischen Investmentfonds, die eine Zulassung in Deutschland haben
b) Anlageberatung über in- und ausländischen Investmentfonds, die eine Zulassung in Deutschland haben
c) Anlageberatung und Vermittlung von BaFin genehmigten geschlossenen Fonds

Die Beratung und Vermittlung erfolgt durch den kompetenten und erstklassig ausgebildeten Geschäftsführer Christoph Otter. Mit dem Besuch von in- und externen Fachveranstaltungen über Produkte, Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen u. a. wird die Kundenbetreuung auf gleich bleibend hohem Niveau gewährleistet.

3. Berichte und Prospekte

Unser Kundenservice endet nicht mit der Vermittlung eines Produkts. Wir erstatten unseren Kunden über die für sie durchgeführten Aufträge Bericht. Sofern der Kunde in seinem Anlegerprofil zugestimmt hat, erhält er diese Berichte per E-Mail an die letzte uns bekannte E-Mail-Adresse. Ansonsten werden dem Kunden die Berichte per Post an die letzte uns bekannte Anschrift geschickt. Inhalt dieser Berichte sind die wesentlichen Angaben über die Ausführung des jeweiligen Auftrags.

Eine Bestätigung über die Auftragsausführung wird dem Kunden schnellstmöglich, spätestens am ersten Geschäftstag nach der Ausführung des Auftrags übermittelt. Sofern die Rudolf & Christoph Otter GmbH die Bestätigung von einem Dritten, etwa der Bank, erhält, wird dem Kunden dieses Dokument spätestens am ersten Bankarbeitstag, nachdem die Bestätigung bei der Rudolf & Christoph Otter GmbH eingegangen ist, übermittelt. Damit der Kunde die gleiche Bestätigung nicht doppelt bekommt, übermittelt die Rudolf & Christoph Otter GmbH dem Kunden diese nicht, wenn der Kunde diese unverzüglich von jemand anderem (beispielsweise von der Fondslagerstelle), der dazu laut Gesetz verpflichtet ist, erhalten muss.

Sofern den Kunden ein Verkaufsprospekt, ein Halbjahres- oder Jahresbericht gesetzlich vorgeschrieben ausgehändigt werden muss, kann der Kunde auf die Aushändigung verzichten. Der Kunde wird jedoch darauf hingewiesen, dass er die Verkaufsprospekte, Halbjahres- und Jahresberichte jederzeit von der Rudolf & Christoph Otter GmbH anfordern kann oder sie in deren Räumen einsehen kann. Die Aushändigung bzw. Zusendung kann auch auf elektronischen Datenträgern erfolgen.

4. Mögliche Interessenkonflikte

Die Rudolf & Christoph Otter GmbH ist ein Unternehmen, welches keiner Versicherung, keiner Bank und auch keinem Konzern verpflichtet ist; demnach ist der Berater / Vermittler nur dem Kunden verpflichtet. Dennoch können durch Marktgegebenheiten, Produktspezifika oder auch gesetzliche Vorgaben Interessenkonflikte entstehen.

Aufgrund des Selbstverständnisses der Rudolf & Christoph Otter GmbH, verpflichtet sie sich jedoch, diese schriftlich für den Kunden festzuhalten und dem Kunden zu übermitteln.

Interessenkonflikte lassen sich bei einem Unternehmen, das Finanzdienstleistungen für seine Kunden erbringt, nicht immer ausschließen. In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben informieren wir Sie daher nachfolgend über unsere weitreichenden Vorkehrungen zum Umgang mit diesen Interessenkonflikten.

Die Rudolf & Christoph Otter GmbH ist darauf bedacht, ihre Dienstleistungen immer im bestmöglichen Interesse des Kunden zu erbringen. Zu diesem Zweck hat sie Vorkehrungen getroffen, die gewährleisten sollen, dass sich Interessenkonflikte zwischen ihr, ihren Beschäftigten und Kooperationspartnern sowie ihren Kunden oder zwischen den Kunden untereinander nicht negativ auf die Interessen des Kunden auswirken. Diese Vorkehrungen werden im Folgenden erläutert:

4.1. An welchen Schnittstellen können Interessenkonflikte auftreten?

Solche Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen unserem Hause, anderen Unternehmen, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind, und unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden.

4.2. Welche Finanzdienstleistungen können Interessenkonflikte auslösen?
  • Anlageberatung: die Abgabe von persönlichen Empfehlungen über Geschäfte in Finanzinstrumenten
  • Vermittlung: Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Finanzinstrumente zum Inhalt haben
4.3. Beispiele für potentielle Interessenkonflikte
  • Interesse am Absatz von Finanzinstrumenten
  • Erhalt oder Gewähr von Zahlungen (beispielsweise Ausgabeaufschlag, Vertriebsfolgeprovision) von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Investmentfondsanteilen für unsere Kunden
  • Gewähr von Zuwendungen an unsere Vermittler
4.4. Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten

Die Rudolf & Christoph Otter GmbH und ihre Mitarbeiter handeln im Einklang mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen auf rechtmäßige, sorgfältige und redliche Weise im Interesse des Kunden. Ziel der nachfolgenden Vorschriften ist es, Interessenkonflikte frühzeitig zu erkennen und soweit möglich zu vermeiden.

Folgende Maßnahmen wurden zur Vermeidung von Interessenkonflikten ergriffen:

a) Die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen mit sogenannten “Chinese Walls”. Dabei handelt es sich um virtuelle bzw. tatsächliche Barrieren zur Beschränkung des Informationsflusses.
b) Alle Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können, sind zur Offenlegung aller ihrer Geschäfte in Finanzinstrumente verpflichtet.
c) Reihung der Interessen: Die Interessen der Kunden haben immer vor den Interessen der Rudolf & Christoph Otter GmbH bzw. deren Mitarbeitern Vorrang.
d) Bei Ausführung von Aufträgen handelt die Rudolf & Christoph Otter GmbH entsprechend ihrer Durchführungspolitik.
e) Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter.
4.5. Hinweise zu Absatzentgelten und Zuwendungen

Bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und Vertrieb von Investmentfondsanteilen fallen in bestimmtem Umfang Kosten für die Qualitätssicherung und -verbesserung an. Diese Kosten werden durch Absatzentgelte und Zuwendungen der Kapitalanlagegesellschaften an die vertreibenden Stellen (Vertriebspartner, Vertriebsorganisationen, Berater etc.) für die Vermittlung von Anteilen an Investmentfonds gedeckt.

Investmentfondsanteile werden im Wege eines Festpreisgeschäfts erworben. Für jeden Geschäftsabschluss wird auf Veranlassung des Kunden ein Absatzentgelt in Form eines Teils des Ausgabeaufschlags an die vertreibende Stelle gezahlt.

Die Zuwendung einer Vertriebsfolgeprovision wird an die vertreibende Stelle gezahlt, wenn der Kunde Fondsanteile im Bestand hält. Die Vertriebsfolgeprovision wird aus der sog. „Verwaltungsvergütung“ entnommen. Diese ist Teil der Kosten, die die Kapitalanlagegesellschaft dem jeweiligen Sondervermögen entnimmt. Die Höhe der Zahlung an die vertreibende Stelle richtet sich nach dem Gesamtwert der insgesamt zuzurechnenden Bestände und in zeitlicher Hinsicht nach der Dauer des Verbleibs der Fondsanteile im Depot des Kunden. Die Orientierung der Vertriebsfolgeprovision an der Haltedauer ermöglicht eine gleichmäßige Verteilung der Kosten.

Die Rudolf & Christoph Otter GmbH erhält die oben genannten Entgelte primär als Entgelt für die Vermittlungstätigkeit; diese dienen aber auch dazu, Fortbildungsmaßnahmen, vor allem über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und über Produkte, durchzuführen, den hohen Sicherheitsstandard zum Schutz der Kundendaten zu erhalten und um die einwandfreie Abwicklung der Wertpapiergeschäfte bzw. der Auftragsweitergabe, die Aufrechterhaltung der Kundenserviceeinrichtungen sicherstellen zu können. Insgesamt dienen die Zahlungen dazu, effiziente und qualitativ hochwertige Infrastrukturen für den Erwerb und die Veräußerung von Investmentfondsanteilen aufzubauen und zu erhalten. Die Qualität der Dienstleistungen wird dadurch verbessert.

Die Höhe des Absatzentgelts beträgt maximal 90 % des Ausgabeaufschlages. Der Ausgabeaufschlag ist in dem jeweiligen Verkaufsprospekt (in seiner aktuellen Fassung) aufgeführt. In der Regel beträgt der Ausgabeaufschlag z. B. bei Geldmarktfonds zwischen

0,0 % und 1,0 %, bei Rentenfonds zwischen 1,0 % und 3,0 % und bei Aktienfonds zwischen 3,0 % und 5,25 %. Die Höhe der Vertriebsfolgeprovision ist von verschiedenen Faktoren abhängig: Zum einen hängt die absolute Höhe der Vertriebsfolgeprovision von der Haltedauer ab, also davon, wie lange der Kunde die betreffenden Fondsanteile im Depot hält. Zum anderen ist die Höhe der Verwaltungsvergütung für die Höhe der Vertriebsfolgeprovision maßgeblich. Die Verwaltungsvergütung ist aber nicht bei sämtlichen Fonds einheitlich und kann sich zudem von Zeit zu Zeit ändern. Die Verwaltungsvergütung ist in dem jeweiligen Verkaufsprospekt (in seiner aktuellen Fassung) aufgeführt. In der Regel beträgt die Vertriebsfolgeprovision z. B. bei Geldmarktfonds zwischen 0,0 % und 0,25 % p.a., bei Rentenfonds zwischen 0,0 % und 0,5 % p.a. und bei Aktienfonds zwischen 0,0 % und 0,7 % p.a. vom durchschnittlichen Bestandsvolumen.

Für die Erläuterung weiterer Einzelheiten zu den im Zusammenhang mit dem Erwerb und Vertrieb von Investmentfondsanteilen fließenden Zahlungen stehen wir gerne zur Verfügung.

4.6. Offenlegung von Interessenkonflikten

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Interessenkonflikte nicht vermeidbar sind. In diesem Fall wird die Rudolf & Christoph Otter GmbH die betroffenen Kunden über den Interessenkonflikt informieren. Die Kunden können sich somit auf informierter Basis entscheiden, ob sie das Geschäft trotz des Konflikts wünschen.

5. Durchführungspolitik bei der Auftragsausführung

Die Durchführungspolitik der Rudolf & Christoph Otter GmbH regelt die Grundsätze der Weiterleitung von Kundenaufträgen. Ziel ist es, für den Kunden das gleichbleibend bestmögliche Ergebnis bei der Auftragsausführung zu erzielen. Unter dem Begriff “gleichbleibend” versteht man das bestmögliche Ergebnis im Sinn einer längerfristigen Durchschnittsbetrachtung. Die Rudolf & Christoph Otter GmbH hat bereits seit ihrem Bestehen nach diesen Grundsätzen gehandelt, ist jedoch aufgrund des Finanzmarktrichtlinienumsetzungsgesetzes (FRUG) 2007 verpflichtet, die vorherige Zustimmung der Kunden zur Durchführungspolitik einzuholen. Sofern der Kunde der Rudolf & Christoph Otter GmbH eine Weisung erteilt, kann sie die vorliegende Durchführungspolitik gegebenenfalls nicht einhalten und das bestmögliche Ergebnis für den Kunden nicht sicherstellen.

Für die Ausgabe und Rücknahme von Investmentfondsanteilen sieht die gesetzliche Grundlage keine Ausführungsgrundsätze vor, jedoch setzt die Gesellschaft diese Regelungen aus Gründen der Transparenz auch für diesen Bereich um. Natürlich wurden die Aufträge unserer Kunden auch in der Vergangenheit bereits nach diesen Kriterien ausgeführt.

Gemäß FRUG ist für die Ausführung von Aufträgen eines Privatkunden das Gesamtentgelt als maßgeblicher Faktor zur Bewertung heranzuziehen. Neben diesem Faktor können weitere Kriterien, die unter Punkt 5.1. aufgeführt sind, bei der Entscheidung mit einfließen. Unter Abwägung aller Kriterien wird der bestmögliche Ausführungsweg gewählt.

5.1. Kriterien für die Auswahl des Ausführungsplatzes
  1. Preis
  2. Kosten
  3. Ausführungsgeschwindigkeit: Unter der Ausführungsgeschwindigkeit wird jene Zeitspanne verstanden, die zwischen dem Vorliegen eines Auftrages am entsprechenden Ausführungsplatz und der Auftragszuteilung liegt. Für die schnellstmögliche Ausführung von Kundenaufträgen sind außerdem die jeweiligen Orderschlusszeiten maßgeblich.
  4. Ausführungswahrscheinlichkeit: Bei der Auftragsausführung muss das zugrunde liegende Fondsuniversum des jeweiligen Ausführungsplatzes beachtet werden.
  5. Abwicklungssicherheit: Durch die Abwicklungssicherheit soll größtmöglicher Anleger-schutz gewährleistet werden. Darunter fällt die Überwachung des Ausführungsplatzes durch die hausinterne Revision und staatliche Aufsichtsstellen (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) sowie Informationsdienstleistungen des jeweiligen Ausführungsplatzes. Anlegerschutzmechanismen und Vorsichtsmaßnahmen zur Absicherung operationeller Risiken finden sich außerdem im Regelwerk des gewählten Ausführungsplatzes.
  6. Service- und Betreuungsqualitätat
a. Unterstützung bei der Abwicklung
b. Zugang zu aktuellen Informationen und Änderungen
c. Depoteinsicht (online)
d. Regelmäßige Abrechnungen

Die Rudolf & Christoph Otter GmbH bietet aufgrund ihres Geschäftsmodells keine konzerneigenen Produkte an. Sie ist vielmehr bestrebt, ein möglichst umfangreiches Spektrum von Produkten unterschiedlicher Anbieter offerieren zu können. Grundlage hierfür bilden vertragliche Vereinbarungen zwischen der Rudolf & Christoph Otter GmbH und zahlreichen Fondsgesellschaften, sowie Fonds-plattformen (Abwicklungsbanken), in denen Abwicklungsdetails, aber auch die Zahlung von Provisionen geregelt werden. Bei der Auswahl der jeweiligen Produkte, die über die Gesellschaft erhältlich sind, spielen neben Qualitätsaspekten auch eine reibungslose Abwicklung eine Rolle.

Wir erachten die Aus- und Rückgabe von Fondsanteilen direkt über die jeweiligen Fondsverwaltenden Kapitalanlagegesellschaften bzw. spezialisierter Abwicklungsbanken als am Besten geeignete Stelle zur Abwicklung von Anteilscheingeschäften. Wir weisen jedoch darauf hin, dass Anteilscheingeschäfte beispielsweise auch über die Börse abgewickelt werden könnten, was in Einzelfällen (z.B. sehr große Ordervolumen) auch günstiger sein kann, als direkt über den jeweiligen Emittenten zu ordern. Wir bieten eine Abwicklung über die Börse jedoch nicht an. Neben den niedrigen Transaktionskosten spricht für den direkten Orderweg bzw. über spezialisierte Abwicklungsbanken vor allem die nach gesetzlichen Vorgaben vorzunehmende Feststellung des Anteilspreises.

5.2. Liste der wichtigsten Ausführungsplätze

Zur Verwahrung von Wertpapieren und Fonds arbeiten wir mit folgenden Abwicklungsbanken und Abwicklungsplattformen zusammen:

– AAB Augsburger Aktienbank -bank zweiplus – comdirect bank – Cortal Consorts S.A. –  DAB Bank AG – ebase European Bank for Fund Services GmbH – DWS Fondsplattform Frankfurt – DWS Fondsplattform Luxembourg –
-FodB Fondsdepot Bank GmbH – FIL Fondsbank GmbH- Oppenheim Fonds Trust- Moventum S.C.A. –

Kundenaufträge werden i.d.R. an diese depotführenden Stellen weitergeleitet und von diesen ausgeführt. Basierend auf den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sind wir nach eingehender Prüfung der Auswahlkriterien zu dem Schluss gelangt, dass diese depotführenden Stellen die bestmögliche Ausführung der Kundenaufträge gewährleisten. Aufträge betreffend Investmentfonds können auch an die jeweilige Fondsgesellschaft weitergeleitet werden, soweit diese die Führung eines kundenindividuellen Investmentkontos ermöglicht.

Kapitalanlagegesellschaften mit Führung eines kundenindividuellen Investmentkontos:
ACMBernstein, Allianz Global Investors, AXA, BlackRock, Credit Suisse, DWS, Fidelity, Franklin Templeton, Pioneer, Threadneedle

Diese Aufzählung ist nicht abschließend zu verstehen und kann sich im Zeitablauf ändern.

Grünwald, 8. Juli 2014

Rudolf & Christoph Otter GmbH