Die deutschen Lebensversicherer dürfen aufatmen, die Versicherten schauen in die Röhre. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Ansprüche eines Rentners gegen die Allianz am Mittwoch abgeschmettert. Der Mann hatte dem größten deutschen Lebensversicherer vorgeworfen, ihm bei Ablauf seiner Lebenpolice zu wenig Zinsen ausbezahlt zu haben. Schon die früheren Instanzen hatten die Klage abgewiesen, doch der Mann ging in Revision. Diese hat der BGH nun zurückgewiesen (Az.: IV ZR 213/14).

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