Was ist eine Riester Rente?

Über 16 Millionen Riester Verträge wurden in Deutschland bereits abgeschlossen. Die Riester-Rente ist eine freiwillige und private Zusatzversorgung, die der Staat mit Zulagen für Sparer und deren Kinder sowie Steuererleichterungen unterstützt. Jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann zusätzlich privat mit der Riester-Rente vorsorgen. Dazu gehören zum Beispiel Auszubildende, Arbeitnehmer und Beamte. Jederzeit kann ein Riester-Sparer seine Beiträge verändern – oder sie sogar ganz aussetzen. Auch eine wohnwirtschaftliche Verwendung ist unter bestimmten Umständen möglich. Gedacht ist die Riester-Rente in erster Linie als Zusatzbaustein zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Wie funktioniert die Riester Rente?

Riester-Sparer können selbst entscheiden, wie hoch deren Beiträge für den Riester-Vertrag sein sollen. Es muss jedoch ein Mindesteigenanteil von 4% des Vorjahresbruttoeinkommens geleistet werden, damit die Riesterzulagen voll gezahlt werden. Bei einer kleineren Einzahlung werden die Zulagen anteilig gekürzt. Es muss aber mindestens jährlich ein Sockelbetrag von 60 Euro in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Eine Riester kann entweder auf einer Rentenversicherung basieren oder als fondsgebundener Vertrag abgeschlossen werden.

Beispielhaftes Angebot & Praxistipp

Beim Abschluss eines Riester-Vertrages in einer Lebens-/Rentenversicherung oder in einem Fondssparplan werden Provisionen und sonstige Abschlusskosten in der Regel über fünf Jahre von den eingezahlten Beiträgen abgezogen (sog. “Zillmerung”). Dies verursacht hohe Anlaufkosten und reduziert die Flexibilität des Sparers. Startet der Riester-Sparer zum Beispiel mit dem Maximalbeitrag von 175 Euro im Monat (2.100 Euro p.a.), so belaufen sich die hochgerechneten Abschluss- und Vertriebskosten in den ersten 5 Jahren auf 3.485 Euro bei einer angenommenen Vertragslaufzeit von 30 Jahren.

Die Abschluss- und Vertriebskosten in Höhe von 5,5 Prozent werden hierbei in fünf Jahresraten von den Beiträgen abgezogen (sogenannte “Zillmerung”), wodurch das Geld nicht zur Anlage für den Riester-Sparer zur Verfügung steht!